2. Bundesübung
10:00 - 11:30
Die Schiesspflicht kann jeweils bis 31. August absolviert werden. Schiesspflichtige, welche die Schiesspflicht nicht bestehen, können das ganze obligatorische Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag im selben Verein höchstens zweimal wiederholen.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn mindestens 42 Punkte erreicht und höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Wir freuen uns auf euren Besuch im Schützenhaus Oberegg-Muolen